Die Aufgaben des Versicherungsmaklers sind vielschichtig und erstrecken sich von der Produktauswahl bis zur Abwicklung der Schadenfälle.
Existenzielle Risken absichern und ein vernünftiges Preis-Leistungsverhältnis stehen im Vordergrund.
Die Pflichten des Versicherungsmaklers
Aufklärung und Beratung über den nötigen Versicherungsschutz sowie insbesonders:
Erstellung einer Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzeptes
Beurteilung des Versicherers im Rahmen der zugänglichen Informationen
Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes
Dokumentation aller Schritte für den Kunden
Prüfung der Polizze
Unterstützung rund um die Vertragsverträge, insbesonders Vertretung im Schadensfall
Laufende Überprüfung der Polizzen sowie Anpassung
Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit (§94 Z 76 Gewerbeordnung) und an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden. Der Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Experte in sämtlichen Versicherungsfragen. Nach Prüfung der individuellen Risikosituation kann er auf sämtliche am österreichischen Markt verfügbaren Versicherungsprodukte zurückgreifen und ist sogar gesetzlich (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) verpflichtet, seinem Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.
Da der Versicherungsmakler nicht für einzelne Versicherungsanbieter arbeitet, steht er grundsätzlich auf Kundenseite und hilft insbesondere im Versicherungsschadensfall zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen.
Die Beschreibung der Pflichten wurde hier vereinfacht dargestellt, die kompletten Information finden Sie hier: https://wko.at/ihrversicherungsmakler