Dienstleistung

Die Aufgaben des Versicherungsmaklers sind vielschichtig und erstrecken sich von der Produktauswahl bis zur Abwicklung der Schadenfälle. 

Existenzielle Risken absichern und ein vernünftiges Preis-Leistungsverhältnis stehen im Vordergrund.

 

Die Pflichten des Versicherungsmaklers

Aufklärung und Beratung über den nötigen Versicherungsschutz sowie insbesonders:

  1. Erstellung einer Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzeptes

  2. Beurteilung des Versicherers im Rahmen der zugänglichen Informationen

  3. Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes

  4. Dokumentation aller Schritte für den Kunden 

  5. Prüfung der Polizze

  6. Unterstützung rund um die Vertragsverträge, insbesonders Vertretung im Schadensfall

  7. Laufende Überprüfung der Polizzen sowie Anpassung 

Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit (§94 Z 76 Gewerbeordnung), bestenfalls mit erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung. 

Der Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Experte in sämtlichen Versicherungsfragen. Nach Prüfung der individuellen Risikosituation kann er auf sämtliche am österreichischen Markt verfügbaren Versicherungsprodukte zurückgreifen und ist sogar gesetzlich (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) verpflichtet, seinem Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.

Der Versicherungsmakler steht er grundsätzlich auf Kundenseite und hilft  insbesondere im Versicherungsschadensfall zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen. 

 

Die Beschreibung der Pflichten wurde hier vereinfacht dargestellt, die kompletten Information finden Sie hier: https://wko.at/ihrversicherungsmakler