VSH für Versicherungsvermittler - neue Bedingungen

25.10.2011 14:37

Neue VSH-Bedingungen für die Versicherungsvermittler, gewerblichen Vermögensberater und Finanzdienstleistungsassistenten 


Hier die wichtigsten Neuerungen:

Nach alters- oder gesundheitsbedingter Berufsaufgabe ist die Nachhaftungsfrist für Finanzdienstleistungs-Risiken unbegrenzt.

Haftpflichtansprüche wegen mittelbarer oder unmittelbarer Sachschäden an Akten und anderen Schriftstücken mitversichert.

Keine Anrechnung von Kosten des Rechtsschutzes, von Gebühren und Honoraren auf die Deckungssumme.

Außer der schriftlichen Dokumentation werden auch Aufzeichnungen per Tonträger oder Video als Dokumentation des Beratungsgesprächs akzeptiert.

Klarstellung und / oder an die Diktion der österreichischen Judikatur angepasst u.a. die Formulierung der Schäden durch Unterlassung, der Angehörigenklausel und des Geltungsbereichs